AGB
JH Ferry GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER JH FERRY GMBH
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Auftraggebern. Bei allen künftigen Geschäften mit einem Auftraggeber, der Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten diese Bedingungen auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen worden ist.
1.2
Wir werden ausschließlich als Vermittler für Fähr-, Tunnel- und Brückenpassagen sowie als Vermittler für Zugverbindungen für den begleiteten kombinierten gewerblichen Güterverkehr auf der Schiene tätig. Zusätzlich vermitteln wir Zolldienstleistungen und die dazugehörige digitale Administration für die jeweiligen Zollvorgänge sowie Genehmigungen für Schwertransporte auf der Straße.
1.3
Wir erbringen keinerlei Leistungen, die über die bloße Vermittlung hinausgehen.
2.1
Sämtliche unsererseits abgegebenen Offerten sind freibleibend. Dies gilt nicht, falls abweichend eine anderslautende Vereinbarung in Textform getroffen worden ist.
2.2
Wir werden stets im Auftrag und für Rechnung unseres Auftraggebers tätig und verpflichten uns, die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuüben und die Personen, deren wir uns zur Erfüllung unserer Verpflichtung bedienen, sorgfältig auszuwählen.
2.3
Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns vermittelten Leistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten (Transport-)Dienstleister. Im Falle der Buchung einer Passage gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Bedingungen der Reederei bzw. des Tunnel- und Brückenbetreibers. Für eine Buchung im Rahmen der RoLa gelten die Bedingungen des Bahnunternehmens.
2.4
Wir sind nicht verpflichtet für unseren Auftraggeber Dritten gegenüber Garantien zu geben, Sicherheiten oder Zahlungen zu leisten. Erbringen wir im Einzelfall dennoch solche Sonderleistungen, so hat unser Auftraggeber hierfür neben der Erstattung sämtlicher Aufwendungen (wie Zinsen) auch eine angemessene Vergütung zu zahlen.
3.1
Als einbuchender Vermittler werden wir vom (Transport-)Dienstleister in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung/Passage belastet. Insoweit sind wir unseren Auftraggebern gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den (Transport-) Dienstleister verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich und/oder außergerichtlich geltend zu machen.
Nicht im Frachtpreis inbegriffen und daher gesondert zu leisten sind im Rahmen der Auftragsdurchführung anfallende etwaige Auslagen wie Gebühren, Steuern und Abgaben, Konsulats- und Beglaubigungskosten, Kosten für das Erstellen von Bankgarantien sowie Versicherungsprämien.
3.2
Zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Bereitstellung, Sicherung und Deklarierung des Frachtgutes sowie der Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen/Bedingungen des (Transport-)Dienstleisters ist alleine der Auftraggeber verpflichtet. Für den Fall von Verstößen hiergegen verpflichtet sich der Auftraggeber schon jetzt, uns von etwaigen Schadensersatzforderungen der (Transport-)Dienstleister und Dritter freizuhalten.
3.3
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns sämtliche für die Buchung erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorzulegen. Sofern sich eine Buchungsanfrage oder ein Buchungsauftrag auf Güter bezieht, die im Rahmen der gesamten Transportdurchführung auch nur teilweise einer besonderen Behandlung bedürfen oder einer Genehmigungs- bzw. Meldepflicht unterliegen (insbesondere Gefahrgüter, lebende Tiere, besondere Größe, besonderes Gewicht), hat uns der Auftraggeber dies frühestmöglich und unverzüglich anzuzeigen. Für Verzögerungen und Schäden, die infolge einer unterbliebenen oder verspäteten Anzeige bzw. Vorlage der Dokumente an uns entstehen, ist alleine der Auftraggeber verantwortlich und hält uns von etwaigen daraus resultierenden Forderungen der (Transport-)Dienstleister und Dritter frei.
4.1
Umbuchungen können wir entsprechend der jeweiligen Bedingungen des (Transport-) Dienstleisters vornehmen. Je nach Zeitpunkt der Umbuchung und je nach (Transport-) Dienstleister können Umbuchungsgebühren anfallen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Die Einzelheiten richten sich insoweit nach den geltenden Bedingungen des (Transport-) Dienstleisters.
4.2
Unabhängig von Ziff. 4.1 werden wir im Falle der Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.
4.3
Wir weisen darauf hin, dass sich durch Umbuchungen für den Auftraggeber Preisänderungen ergeben können.
4.4
Ein nach Punkt „C) 6.“ dieser Bedingungen bestehendes Widerrufsrecht wird hierdurch nicht berührt.
5.1
Der Auftraggeber kann seine Buchung vor Reiseantritt stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung und abhängig vom (Transport-)Dienstleister können hierfür Stornogebühren anfallen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Die Einzelheiten richten sich insoweit nach den geltenden Bedingungen des (Transport-)Dienstleisters. Wir weisen darauf hin, dass sich die Frage nach einer Erstattung des Beförderungsentgeltes ausschließlich nach den geltenden Bedingungen des (Transport-)Dienstleisters richtet.
5.2
Unabhängig von obiger Ziff. 5.1 werden wir im Falle der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.
5.3
Ein nach Punkt „C) 6.“ dieser Bedingungen bestehendes Widerrufsrecht wird hierdurch nicht berührt.
Die JH Ferry GmbH vermittelt auf Wunsch auch Personenbeförderungsleistungen für Fährfahrten. Wir erbringen dabei selbst keine Beförderungsleistung, sondern vermitteln diese zwischen unserem Auftraggeber und dem jeweiligen Fährunternehmer als (Transport-) Dienstleister. Der entsprechende Vertrag kommt daher bei erfolgreicher Vermittlung zwischen Kunde und (Transport-)Dienstleister zustande. Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die Beförderungsleistung als solche erfolgt. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen.
2.1
Der Auftraggeber kann uns verbindlich beauftragen, die Beförderungsleistung und/oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende Dienstleistung zu vermitteln. Mit einem solchen Buchungsauftrag beauftragt uns der Auftraggeber, ihm befristete, seiner Anfrage entsprechende Angebote einzelner (Transport-)Dienstleister für die angefragte Beförderungsleistung und/oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende Dienstleistung zu übermitteln. Der Auftraggeber gibt uns sodann verbindlich auf, welche Leistungen stellvertretend für ihn bei dem Fährunternehmer durch uns gebucht werden sollen.
2.2
Als einbuchender Vermittler werden wir vom (Transport-)Dienstleister in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung/Passage belastet. Insoweit sind wir unseren Auftraggebern gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den (Transport-) Dienstleister verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich und/oder außergerichtlich geltend zu machen. Nicht im Beförderungsentgelt inbegriffen und daher gesondert zu leisten sind im Rahmen der Auftragsdurchführung anfallende etwaige Auslagen wie Gebühren, Steuern und Abgaben, Konsulats- und Beglaubigungskosten, Kosten für das Erstellen von Bankgarantien sowie Versicherungsprämien.
2.3
Die benötigten Beförderungstickets werden dem Auftraggeber auf dessen Wunsch durch uns in der Regel per Post zugeleitet. Wir übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege.
2.4
Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die reine Vermittlung angebotener Beförderungsleistungen. Die Durchführung der gebuchten Fährbeförderung mitsamt etwaiger sonstiger mit der Beförderung zusammenhängender Leistungen gehört nicht zu unseren vertraglichen Pflichten.
3.1
Umbuchungen können wir entsprechend der jeweiligen Bedingungen des (Transport-) Dienstleisters vornehmen. Je nach Zeitpunkt der Umbuchung und je nach (Transport-) Dienstleister können Umbuchungsgebühren anfallen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Die Einzelheiten richten sich insoweit nach den geltenden Bedingungen des (Transport-) Dienstleisters.
3.2
Unabhängig von Ziff. 3.1 werden wir im Falle der Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.
3.3
Wir weisen darauf hin, dass sich durch Umbuchungen für den Auftraggeber Preisänderungen ergeben können.
3.4
Ein nach Punkt „C) 6.“ dieser Bedingungen bestehendes Widerrufsrecht wird hierdurch nicht berührt.
4.1
Der Auftraggeber kann seine Buchung vor Reiseantritt stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung und abhängig vom (Transport-)Dienstleister können hierfür Stornogebühren anfallen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Die Einzelheiten richten sich insoweit nach den geltenden Bedingungen des (Transport-)Dienstleisters. Wir weisen darauf hin, dass sich die Frage nach einer Erstattung des Beförderungsentgeltes ausschließlich nach den geltenden Bedingungen des (Transport-)Dienstleisters richtet.
4.2
Unabhängig von Ziff. 4.1 werden wir im Falle der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.
4.3
Ein nach Punkt „C) 6.“ dieser Bedingungen bestehendes Widerrufsrecht wird hierdurch nicht berührt.
1.1
Bei den Angaben zu den Beförderungsleistungen sind wir auf die Informationen angewiesen, die wir seitens des Fährunternehmens erhalten. Wir haben keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und geben daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität dieser Informationen ab.
1.2
Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung unserer Vermittlerpflichten beruhen sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vermittlungsvertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.
1.3
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vermittlungsvertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Eine Haftung ist jedoch nur dann gegeben, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
1.4
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
1.5
Soweit die Haftung der JH Ferry GmbH beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
1.6
Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit unserem Auftraggeber übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von dem seitens des Auftraggebers geäußerten Buchungswunsches entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.
1.7
Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Vermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die unseren Auftraggebern im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung entstehen.
Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung des Vermittlungsvertrages verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste, es sei denn wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und/oder für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung oder Arglist durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller für die Beförderung notwendigen gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Dies beinhaltet alle Pass- und Visumerfordernisse, erforderliche Impf- und Gesundheitsbescheinigungen, Zoll- und Einreisebestimmungen und gesundheitspolizeiliche Vorschriften für die reisende Person und Tiere, Reisegepäck sowie Fahrzeuge. Sollten vom Auftraggeber bzw. vom Reisenden selbst Vorschriften nicht befolgt werden, so gehen sämtliche Nachteile, die hieraus erwachsen, zu seinen Lasten.
Zur Vermittlung der gewünschten Beförderungsleistung sammeln, speichern und verarbeiten wir persönliche Daten des Auftraggebers/Reisenden wie dessen Namen, die Anschrift, die E-Mail Adresse und geben diese Daten an den (Transport-)Dienstleister weiter, soweit dies rechtlich zulässig und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung gegenüber unserem Auftraggeber erforderlich ist.
6.1 Widerrufsrecht
Ihnen steht als Verbraucher nachfolgendes Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
6.2 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JH Ferry GmbH, Brauenkamper Straße 97, 27753 Delmenhorst, Tel.: +49(4221) 98 345-111, Fax: +49(4221) 98 345-22, booking@jh-ferry.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das hier abrufbare und nachfolgend unter 6.3 abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
6.3 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
JH Ferry GmbH
Willy-Brandt-Allee 1
27753 Delmenhorst
Fax: +49(4221) 98 345-22
booking@jh-ferry.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*)
___________________________________/________________________________________
(Name und Anschrift des/der Verbraucher(s))
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(Datum)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
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(*) Unzutreffendes streichen.
6.4 Erlöschen des Widerrufsrechts
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
7.1
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt als vereinbart.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
7.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.